Musikerleistungsabzeichen
Das Erfolgsmodell des Bayerischen Blasmusikverbandes
Die Musikerleistungsabzeichenprüfungen des Bayerischen Blasmusikverbandes sind das Erfolgsmodell im Bereich der Blasmusik. Jährlich absolvieren ca. 5.000 Musikerinnen und Musiker die Theorie und/oder Praxisprüfungen in D1 (Bronze), D1 Plus, D2 (Silber), D2 Plus, D3 (Gold). Diese wurden vor einigen Jahren um die Juniorprüfung als Einstieg ergänzt. Alle bayernweiten Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung des BBMV festgehalten:
Hinweis: Von Seiten der Nordbayerischen Bläserjugend wird zusätzlich das Newcomer-Abzeichen verliehen. Dieses ist die ideale Gelegenheit für junge Musiker:innen, ungefähr nach einem Unterrichtsjahr ihr Können vorzustellen.
Termine und Ansprechpartner
Informationen hierzu finden Sie unter "Termine und Ansprechpartner".
Information zur Überarbeitung der D-Praxishefte (02/2020)
Das PDF mit den aktuellen Informationen zur Überarbeitung der Praxishefte finden Sie unter Korrekturen Praxishefte.
Information zur Gültigkeit von Theorieprüfungen im NBMB (gültig ab 1.11.2026)
Anerkennung von Teilprüfungen: Bestandene Theorie- oder Praxisteilprüfungen werden bis zum Ende des zweiten auf die Prüfung folgenden Kalenderjahres mit der erreichten Note anerkannt (z. B. Prüfung im Herbst 2025 abgelegt: Anerkennung bis Ende 2027). Damit die D-Prüfung komplett als bestanden gilt, muss in diesem Zeitraum die noch fehlende Teilprüfung abgelegt werden.
Prüfung auf einem weiteren Instrument: Die Theorieprüfung kann erneut abgelegt oder pauschal mit der Note 3 angerechnet werden. Die ursprüngliche Theorienote wird nur übernommen, wenn sie noch im Anerkennungszeitraum (Anerkennung von Teilprüfungen) liegt. Wer die Theorieprüfung erneut ablegt und nicht besteht, kann sich nachträglich nicht mehr die Note 3 anrechnen lassen. Die Anrechnung gilt nur für dieselbe Stufe (z.B. D1 für D1, D2 für D2).
Informationen zur Anerkennung von D-Prüfungen der Musikschulen
D-Prüfungen, die bei Musikschulen abgelegt wurden, werden vom NBMB vollumfänglich anerkannt.
Musiker:innen, die die D-Prüfung bei einer Musikschule abgelegt haben, können gegen Kostenerstattung ein D-Abzeichen des NBMB gegen Vorlage der Urkunde erwerben. Eine Urkunde wird seitens des NBMB nicht ausgestellt.







